Endlich sind nach dem MV-Plan der Landesregierung vom 17.04.2020 die ersten Lockerungen im Bereich des Sports möglich geworden. Hier der Auszug daraus mit den für den Verein relevanten Stellen.
Das kompletten Plan als PDF-Dokument gibt es hier
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MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie
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II. Einstieg in die Erweiterung des öffentlichen Lebens in Mecklenburg- Vorpommern
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Phase 1.1.: Öffnung ab 20.04.2020
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- Geöffnet werden analog zu den Parks auch die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks ohne Nutzung von Gastronomie und Spielplätzen, Sportplätze und Sportanlagen für Einzel- und Paarsport unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.
- Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Abstandhalten ist Pflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.
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